Dienstag, 23. Dezember 2008

hic et nunc

Beim Editieren eines Büchleins für einen Kunden fiel mir im Vorwort ein Absatz ins Auge, der wunderbar exemplarisch zeigt, wie ein Jurist die Zusammenhänge sieht und beschreibt, denen wir die Weihnachtsbotschaft verdanken:
Nachdem Adam und Eva den Willen Gottes missachtet hatten, erstarb ihr inneres wahres geistliches Wesen. Der beschriebene Tod war also nicht körperlich und auch nicht seelisch ersichtlich, sondern »nur« in ihrer Beziehung zu Gott wurden sie eingeschränkt und von Gottes Leben abgeschnitten. Daher konnten sie selbst nur noch Kinder zeugen, die ihrerseits lediglich einen »toten Geist« in sich trugen. Dieser Geist war aufzuerwecken.
Die Auferweckung geschieht durch den Glauben an Jesus Christus, eine individuelle, bewusste Entscheidung jedes einzelnen Menschen und das Bekenntnis dieser Entscheidung. Daraus erschließt sich auch die Unerheblichkeit der Zugehörigkeit zu einer bestimmten christlichen Religionsgemeinschaft. Es muss danach gleichgültig erscheinen, ob jemand als Katholik, Protestant, evangelischer Freikirchler oder gar ohne spezifische Gemeindezuge­hörigkeit an die rettenden Taten Jesu Christi glaubt.
Es kommt nur darauf an, sich in einer vorsätzlichen Entscheidung dieser Wiedergeburt zu unterziehen, die sich hic et nunc – hier und jetzt – innerlich und geistlich vollzieht.
Hat mir gut gefallen, diese juristische Version des Evangeliums. Mehr über das besagte Büchlein gibt es hier zu lesen: Norbert Kirsch - Deklarationen der Bibel zu wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen