Mittwoch, 30. Mai 2018

DSGVO, ADV-Vertrag und andere Angstmacher

Für alle, die immer noch ratlos sind, ob sie ihren privaten Blog nun einstampfen, einkochen oder einfrieren sollen und ob sie einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit dem Hosting-Provider brauchen oder eine ellenlange Erklärung, die sowieso keiner liest, an alle Blogbesucher verschicken und sich vorher beim Anwalt beraten lassen müssen … kurzum, ob sie viel Geld für die Beutelschneider und virtuellen Wegelagerer ausgeben müssen, die dank DSGVO wie Pilze aus dem Sumpf schießen:

Wenn Dein Blog ein privater Blog ist (keine Werbebanner, keine Newsletter, keine Geldverdienenwollentools etc.), dann krieg dich wieder ein.

Die DSGVO wurde erfunden, um Privatpersonen besser vor der Datengier von Unternehmen zu schützen.

Bist Du mit deinem Blog ein Unternehmer? Wenn Du Geld damit verdienst (oder es zumindest krampfhaft, wenngleich erfolglos, versuchst) – dann vermutlich ja. Dann sammelst Du Besucherdaten, wertest sie aus, verarbeitest sie … und dafür brauchst Du nun einmal das ausdrückliche Einverständnis derjenigen, die auf deine Werbebanner klicken oder ähnliches. Dann hast Du Werbebanner auf dem Blog, die dich pro Klick stinkreich machen sollen … dann versuchst du, an Adressen zu kommen, denen deine Werbung zuflattern soll und so weiter.

Wenn Dein Blog aber keine derartigen Fallen und Verlockungen enthält, höchstens eine Besucherstatistik (wie bei Wordpress, Blogger und Co. in der Regel von vorne herein eingebaut), dann bist Du eine private Person, deren Leidenschaft oder Zeitvertreib das Bloggen ist. Wenn Du magst, kannst Du eine Notiz für die Blogbesucher einbauen (wie ich in der Seitenleiste). Für das Cookie-Banner sorgen Blogger, Wordpress und Co. ganz von selbst.

Dass ich auf dem Blog für meine Bücher werbe, steht dem übrigens nicht im Wege, denn verkauft werden sie über den Buchhandel und die Onlineportale wie Amazon und andere. Ob Lieschen Müller oder Fritz Mustermann meinen Roman Sabrinas Geheimnis gekauft haben, erfahre ich nicht. Der Datenschutz der Onlineshops ist nicht meine Angelegenheit.

Dazu heißt es in der Verordnung so schön:

„(18) Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.“

Also sind Blogger, Wordpress und Co. dafür verantwortlich, was mit den Baten der Besucher deines Blogs passiert oder nicht passiert. Du kommst ja normalerweise gar nicht an solche Daten (IP-Adressen, Länderkennungen etc.) heran.

Alles klar? Fein.

Bild: Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=2615952.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen