- Die Weimarer Nationalversammlung bestimmte am 15. April 1919 den 1. Mai zum gesetzlichen Feiertag. Allerdings nur für das damals aktuelle Jahr.
- Gesetzlicher Feiertag wurde der 1. Mai erst ab 1933 durch die Nationalsozialisten. Das Reichsgesetz vom 10. April 1933 benannte ihn als „Feiertag der nationalen Arbeit“.
- Im Jahr 1934 wurde der 1. Mai durch eine Gesetzesnovelle zum „Nationalen Feiertag“ erklärt.
- Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der 1. Mai 1946 durch den Alliierten Kontrollrat bestätigt: Der 1. Mai ist in der Bundesrepublik Deutschland nach den Feiertagsgesetzen der Bundesländer ein gesetzlicher Feiertag. (Infos von Wikipedia)
Wo ich heute Mittag bin, habe ich ja gestern verraten. Das Foto (von WikiCommons) zeigt den 1. Mai in Berlin Kreuzberg im Jahr 2007. Das Wetter 2009 soll dem Vernehmen nach ähnlich angenehm werden. Schaun mer mol.
Na denn: Ich wünsche allerseits gutes Wetter und - je nach Brauchtum oder Gusto - einen angenehmen, fröhlichen, politischen, spartanischen, friedlichen, opulenten, familiären, nüchtenen, faulen, bierseeligen, fleißigen, weingeschwängerten, ichweißnichtwasnochigen Feiertag!