Dieses Schild neben dem Eingang hat mich neulich beim Betreten des Standesamtes anlässlich der Hochzeit meines Sohnes nachdenklich gestimmt.
Nun ist es ja grundsätzlich richtig, dass Mann und Frau zueinander passen sollten, wenn sie heiraten. Es ist auch sehr freundlich, dass das Standesamt diesbezüglich offensichtlich Vermessungen durchführt. Allerdings bleiben einige Fragen für mich offen, über deren Antworten ich nun schon eine Woche lang Nacht für Nacht und Tag für Tag grübeln muss.
- Falls hier die Körpergröße der Ehewilligen vermessen wird, welcher Größenunterschied ist denn noch nicht eheschädlich? Drei Zentimeter? Fünf Zentimeter? Zehn Zentimeter? Und darf der Mann kleiner als die Frau sein? Oder nicht? Oder innerhalb welcher Grenzen?
- Falls es bei der Vermessung um die Größe – äh – hüstel – räusper – also na ja, Männer übertreiben diesbezüglich gerne, dem Vernehmen nach, und der durchschnittliche deutsche Mann – äh – 14,61 Zentimeter - also – nun ja: Wie lang ist denn nun lang genug für eine Eheschließung?
- Oder wird nicht das potenzielle Ehepaar beziehungsweise die gewisse männliche Spezialausstattung vermessen, sondern beispielsweise bei der Anmeldung eines neuen Erdenbürgers dessen Länge und Breite, womit sich das oft gelesene »52 cm / 54 cm / irgendwas cm« in zahlreichen Geburtsanzeigen erklären würde?
Rätsel über Rätsel. Berlin ist mit diesem Bürgerservice bestimmt sehr kundenfreundlich, aber vielleicht sollte man das Angebot etwas genauer erklären?
Andererseits: Ich bin verheiratet, mit der besten aller Ehefrauen, Geburten von neuen Erdenbürgern sind nicht mehr zu erwarten, also betrifft mich das standesamtliche Angebot der Vermessung wohl sowieso nicht mehr in diesem Leben.